Nachhaltigkeitsmanagement (u.a. ISO 26000)
In der heutigen Zeit werden Unternehmen mehr und mehr daran gemessen, welche Ziele einer nachhaltigen Entwicklung sie verfolgen und wie sie diese umsetzen. Hierbei steht meist die soziale Verantwortung des Unternehmens oder CSR (Corporate Social Responsibility) als Kernaufgabe einer strategischen Unternehmenspolitik im Fokus. Die CSR vereint hierbei ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Aspekte, die hierzu im Unternehmen fest verankert sein müssen. Es geht also darum, wie das Unternehmen sein Geld erwirtschaftet, nicht zu verwechslen mit beispielsweise Sponsoring, also wie das Geld ausgegeben wird. Das Nachhaltigkeitsreporting dient hierbei der Kommunikation der CSR-Aktivitäten nach innen wie nach außen.
Für die meisten Unternehmen erfolgt ein Nachhaltigkeitsreporting noch freiwillig. Der Europäische Rat hat jedoch Ende 2014 die EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen („CSR“) durch bestimmte große Unternehmen und Konzerne mit großer Mehrheit verabschiedet. In Deutschland wurde diese Richtlinie 2017 in nationales Recht umgesetzt. Somit wurde die Berichtspflicht für die erwähnten Unternehmen erstmals 2018 rückwirkend für das Berichtsjahr 2017 Gesetz. Kleine Unternehmen, die nicht von der gesetzlichen Berichtspflicht betroffen sind, werden indirekt, also über die Lieferketten angehalten sein, ebenfalls ein CSR-Reporting vorzuhalten um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Nach der Verabschiedung der CSRD im Europa-Parlament wird die gesetzlcihe Pflicht nun erweitert. Die Mitgliedsstaaten setzten die Vorgaben nun bis 2024 um.
Die ISO 26000 stellt dabei einen Leitfaden dar mit Orientierungen und Empfehlungen für Verhalten von Unternehmen, die als gesellschaftlich verantwortlich handelnd wahrgenommen werden wollen und umfasst die sieben Kernelemente Organisationsführung, Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt (Ökologie), Betriebs- und Geschäftspraktiken, Konsumentenbelange, Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft.
Die ISO 26000 wurde jedoch bewusst als keine zertifizierbare Managementsystem-Norm wie beispielsweise die ISO 50001 (Energiemanagement) oder ISO 14001 (Umweltmanagement) aufgesetzt, sondern als Leitfaden für erstrebenswerte beispielhafte Anwendungen gesellschaftlich verantwortlichen Handelns von Organisationen. Für die Erfüllung der Berichtspflicht gibt es neben der ISO 26000 weitere Standards, Leitfäden und Tools, wie beispielsweise SA8000, OECD, DNK, UNGC, EMAS, etc..
Wir haben uns intensiv mit all diesen Standards auseinandergesetzt und setzen die Berichtserstattung vorzugsweise mit dem DNK (Deutscher NachhaltigkeitsKodex) um, da dieser alle gesetzliche Anforderungen bei vergleichsweise geringem Aufwand für das Unternehmen erfüllt. Daher arbeiten wir sehr eng mit dem DNK-Team zusammen und sind schließlich Kooperations- und Schulungsparter des DNK geworden.
Die Berichterstattung ist hierbei nur ein Teil eines Nachhaltigkeitmanagements, der Basis für eine effektive Nachhaltigkeitsstragie. Diese wird idealerweise kombiniert mit Innovationsmanagement, bei dem technologische, soziale und institutionelle Innovationen die Entwicklung vorantreiben, erheblich zur Umweltentlastung beitragen können und die internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern. Daher sind nachhaltige Innovationen ein essentieller Schlüssel für die Umsetzung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung: betriebs- wie volkswirtschaftlich.
Interessiert?
Sprechen Sie uns an, gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Konzeptangebot, abgestimmt auf Ihre konkreten Anforderungen zur pragmatischen und erfolgreichen Einführung oder Auditierung Ihres Nachhaltigkeitsmanagementsystems, das auch als Integriertes Managementsystem fungieren kann.