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Wandel verstehen - Zukunft gestalten

Gutachten

Als Gutachter / Sachverständiger (TÜV) erstellen wir auch Gutachten für Photovoltaikanlagen. Sprechen Sie uns an für Ihr individuelles Angebot.

Unten finden Sie Informationen zum Begriff des Gutachters, unserem Portfolio sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Überprüfung von Photovoltaik-Anlagen.


Gutachter/Sachverständiger - der Begriff

Es werden verschiedene "Level" von Gutachtern / Sachverständigen unterschieden, als zertifizierte Sachverständige finden Sie uns in der mittleren Spalte wieder.

 

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

 

 

Zertifizierter Sachverständiger

 

 

Freier Sachverständiger

 

Im Gegensatz zur allgemeinen Bezeichnung „Sachverständiger“ ist die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ nach § 132a StGB gesetzlich geschützt. Die missbräuchliche Verwendung dieses Titels ist strafbar.

Zertifizierte Sachverständige weisen regelmäßig ihre persönliche Eignung und ihre hohe fachliche Qualifikation sowie langjährige Berufserfahrung gegenüber einer nach für die Personenzertifizierung akkreditierten Zertifizierungsstelle nach. Ihre Tätigkeit wird ständig durch die Zertifizierungsstelle überwacht, beispielsweise durch mehrere jährliche Kontrollen von Arbeitsproben, Fachgespräche. Regelmäßige Weiterbildung ist Pflicht.

Die Bezeichnung Sachverständiger ist nicht geschützt, deshalb kann sich im Prinzip jeder als Sachverständiger bezeichnen.



Unser Portfolio


Unsere Gutachten

 

  • Gutachten im Schadensfall
  • Gutachten für das Gericht
  • Gutachten zu Montagemängel
  • Gutachten zur lichttechnischen Analyse – Blendgutachten
  • Gutachten zum Ertrag
  • weitere auf Anfrage

Unsere Dienstleistungen

  • Zeitwertermittlung
  • Anlagenüberwachung
  • PV-Anlagenreinigung
  • Instandsetzungskonzept
  • Rentabilitätsberechnung
  • Leistungsverlustermittlung
  • Mängelsuche vor Abnahme
  • Unterstützung bei der Abnahme
  • Schadensbeurteilung von Sturmschäden
  • Beweissicherung vor Gewährleistungsende
  • Ertragsprognose für PV-Dach- und Freilandanlagen
  • Leistungsmessung zur Überprüfung der Ertragsgarantie
  • Überprüfung auf Montagemängel und Ausführungsfehlern
  • Thermografie-Untersuchung zur Erkennung von Ertragsverlusten

Unsere Kunden

  • Ordentliche Gerichte
  • Anlagenbetreiber
  • PV-Fachplaner
  • PV-Montagebetriebe
  • PV-Reinigungsbetriebe
  • Banken
  • Versicherungen
  • Genossenschaften
  • Industrie
  • Gewerbe
  • Privatpersonen
  • Energiedienstleister



Häufige Fragen zur Überprüfung von PV-Anlagen

Warum sind Photovoltaik-Anlagen oft mangelhaft montiert?

Unzählige Photovoltaikanlagen entstanden vor dem Hintergrund begrenzter Förderzeiträume unter großem Zeitdruck, installiert durch viele Marktneulinge und Quereinsteiger. Einschränkungen hinsichtlich der Montagequalität sind vorprogrammiert. Anfänglich fehlendes Fachwissen der Elektrobetriebe bzw. Subunternehmer sind verantwortlich für diverse Montagefehler auf dem Dach und bei der Elektroinstallation. Die kurze Gewährleistungsfrist von PV-Anlagen zwingt die PV-Anlagenbetreiber zum schnellen Handeln.

Weshalb sollte eine Photovoltaikanlage überprüft werden?

Durch PV-Anlagen kann man eine hohe Rendite erzielen, allerdings nur, wenn sie mangelfrei montiert wurde. Es bestehen erhebliche Risiken durch Montagemängel und Montagefehler, welche zu hohem Ertragsausfall und Dachundichtigkeit mit Verlust der Wärmedämmwirkung führen können. Oberstes Gebot: die zwingende Prüfung der PV-Anlage durch einen unabhängigen, zertifizierten Sachverständigen vor der Inbetriebnahme und spätestens vor Gewährleistungsende.

Wer findet Montagemängel?

Die Überprüfung der PV-Anlage durch einen Gutachter deckt Montagemängel auf. PV-Anlagen werden nach einer fundierten Überprüfung im Extremfall abgebaut und neu installiert. Die Mängelbeseitigung sollte im Rahmen der Gewährleistung durchführt werden ansonsten trägt der PV-Anlagenbetreiber die Kosten.

Was sind die häufigsten fünf Mängelarten bei einer Photovoltaikanlage

Die häufigsten Mängelarten welche mit einer Anlagenüberwachung per Datenlogger nicht gefundern werden können, sind Hotspots durch defekte Lötstellen und defekte Bypassdioden, unvollständige PV-Anlagen-Dokumentation, Installationsmängel, Dachundichtigkeiten und Planungsfehler.